Gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung
FAF platziert Ausbildungsmatrix zur Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung
„Die Pflicht zur Kür gemacht“, so beschreibt Siegfried Prietl die jüngsten Bestrebungen der Fachakademie für Finanzdienstleister (FAF) und gratuliert dabei dem gesamten Team zur erfolgreichen Umsetzung der neuen Ausbildungsmatrix.
„Die FAF bietet nunmehr die Möglichkeit mit Hilfe Ihres aktuellen Bildungsangebotes innerhalb „nur“ eines Jahres sämtliche bestehende (gesetzliche/freiwillige) Weiterbildungsverpflichtungen zeit- und kosteneffizient zu erfüllen“, so KommR Prietl.
Für Wertpapiervermittler besteht seit der letzten Gewerbeverordnung eine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 40 Stunden innerhalb von drei Jahren. Berufsangehörige der gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittler, die den freiwilligen Standesregeln beigetreten sind, verpflichten sich dazu, binnen drei Jahren 60 Stunden Weiterbildung zu absolvieren.
„Aktuelle Beobachtungen des Marktes zeigen, dass nicht nur Jungunternehmer, sondern auch etablierte Unternehmen bei der Erfüllung des jeweiligen Stundenkontingentes hinterherhinken“, so KommR Ing. Mag. Johann Wally, Ombudsmann der österreichischen Finanzdienstleister und Vorstandsmitglied der FAF.
„Die Bestrebungen der FAF, der Branche maßgeschneiderte Schulungsangebote zur Unterstützung der Beratungs- und Ausbildungsqualität der Marktteilnehmer anzubieten, hat Vorbildwirkung“, so Wally und lobt an dieser Stelle die firmenspezifischen Spezial- & Managementseminare, welche nach den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens angepasst werden können.
Nähere Informationen dazu einfach unter www.faf.at